Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0210

Rechtssatz

Die Dachhaut ist nach Frommhold/Gareiß, Bauwörterbuch2, 69, die äußerste Schicht des Daches ohne die zur Befestigung der Dachdeckung dienenden Unterlagen (Dachlatten, Dachbretter, Dachschalung). Nach Koepf/Binding, Bildwörterbuch der Architektur4, 119, ist die Dachhaut die Dachdeckung samt Lattung oder Schalung. Unter Dachdeckung ist nach Koepf/Binding, Bildwörterbuch, 113, die den Abschluss des Steildachs bildende dichte Dachhaut zu verstehen. Dachschalung ist die auf die Sparren genagelte dichte Holzschalung zur Aufnahme des Dachdeckungsmaterials (Koepf/Binding, Bildwörterbuch, 123). Das Dach insgesamt hinwiederum besteht aus dem Dachwerk (Sparren- oder Pfettendach) und der darauf ruhenden Dachhaut (Koepf/Binding, Bildwörterbuch, 112) bzw. aus Tragwerk und Dachdeckung (Dachhaut - Frommhold/Gareiß, Bauwörterbuch, 68).