Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0473 B 11. August 2017 RS 4

Stammrechtssatz

Mit der völlig unsubstantiierten Behauptung der Befangenheit eines Sachverständigen wird eine Rechtsfrage im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht aufgezeigt.