Verwaltungsgerichtshof
26.06.2018
Ra 2017/05/0043
Haben sich die mitbeteiligten Parteien in ihrer als "Revisionsbeantwortung" bezeichneten Äußerung den Revisionsausführungen angeschlossen, scheidet ein Kostenersatz aus vergleiche VwGH 4.11.2016, Ra 2014/05/0046, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050043.L02