Verwaltungsgerichtshof
20.03.2018
Ra 2017/03/0092
Ein wirksam begleitendes Kontrollsystem beinhaltet einen von den verwaltungsstrafrechtlich verantwortlichen Personen zu beachtenden objektiven Sorgfaltsmaßstab, dessen Nichtbeachtung jedenfalls eine fahrlässige Vorgangsweise indiziert. Fahrlässige Deliktsbegehung reicht nach Paragraph 5, VStG für eine verwaltungsstrafrechtliche Strafbarkeit grundsätzlich aus.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L26