Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0092

Rechtssatz

Ein wirksam begleitendes Kontrollsystem beinhaltet einen von den verwaltungsstrafrechtlich verantwortlichen Personen zu beachtenden objektiven Sorgfaltsmaßstab, dessen Nichtbeachtung jedenfalls eine fahrlässige Vorgangsweise indiziert. Fahrlässige Deliktsbegehung reicht nach Paragraph 5, VStG für eine verwaltungsstrafrechtliche Strafbarkeit grundsätzlich aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L26