Verwaltungsgerichtshof
20.03.2018
Ra 2017/03/0092
Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen vergleiche etwa VwGH 29.9.29005, 2005/11/0094, mwH).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L21