Verwaltungsgerichtshof
20.03.2018
Ra 2017/03/0092
Ein Sanktionssystem lässt das Erfordernis der Dartuung präventiver Kontrollmaßnahmen nicht entbehrlich erscheinen. Sanktionssysteme (einschließlich etwa Verwarnungen, Nachschulungen oder auch Einkommenseinbußen bei Verstößen gegen einschlägige Rechtsvorschriften seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) vermögen somit die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen bloß zu ergänzen, nicht aber zu ersetzen vergleiche VwGH 23.10.2008, 2005/03/0175).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L13