Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0091

Rechtssatz

Die Frage, ob Akteneinsicht zu Recht verweigert wurde, ist vom VwGH ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften zu behandeln (VwGH 21.1.2016, Ra 2015/12/0048, m.w.N.)