Verwaltungsgerichtshof
21.06.2017
Ra 2017/03/0016
Ist das erstattete Gutachten eines Sachverständigen mangelhaft und reicht es nicht als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung aus, ob ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, so hat die Behörde oder das Verwaltungsgericht zur Klärung der unzureichend beantworteten Fachfragen die sachverständigen Entscheidungsgrundlagen zu ergänzen und gegebenenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen (VwGH vom 24. Oktober 2011, 2010/10/0009).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/03/0036