Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0016

Rechtssatz

Ist das erstattete Gutachten eines Sachverständigen mangelhaft und reicht es nicht als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung aus, ob ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, so hat die Behörde oder das Verwaltungsgericht zur Klärung der unzureichend beantworteten Fachfragen die sachverständigen Entscheidungsgrundlagen zu ergänzen und gegebenenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen (VwGH vom 24. Oktober 2011, 2010/10/0009).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2017/03/0036