Verwaltungsgerichtshof
21.06.2017
Ra 2017/03/0016
Die mangelnde Fachkunde eines Sachverständigen kann mit Erfolg nur durch ein konkretes Vorbringen geltend gemacht werden, wonach das von dem Sachverständigen erstattete Gutachten unrichtig oder unvollständig ist (VwGH vom 9. September 2015, 2013/03/0120).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/03/0036