Verwaltungsgerichtshof
01.09.2017
Ra 2017/03/0007
Sowohl Werbung nach Paragraph eins a, Ziffer 8, Litera a, ORF-G 2001 als auch Werbung nach Paragraph eins a, Ziffer 8, Litera b, ORF-G 2001 (dazu zählt etwa Werbung für eine politische Partei oder weltanschauliche Werbung) sind in die Werbelimits einzubeziehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/03/0035