Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0273

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/09/0012 E 7. Juni 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das VwG hat gemäß Paragraph 44, Absatz eins, VwGVG 2014 grundsätzlich eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. In den Absatz 2 bis 5 legcit finden sich zulässige Ausnahmen von der Verhandlungspflicht. Ein Absehen von der Verhandlung wäre nach dieser Bestimmung zu beurteilen und zu begründen gewesen vergleiche E 15. Dezember 2014, Ro 2014/17/0121).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020273.L01