Verwaltungsgerichtshof
11.05.2018
Ra 2017/02/0247
Bei der Unterlassung, Zeiten auf der Fahrerkarte einzutragen, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufgehalten hat, handelt es sich um Dauerdelikte vergleiche VwGH 4.4.2017, Ra 2017/02/0044).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020247.L03