Verwaltungsgerichtshof
04.07.2018
Ra 2017/02/0240
GRS wie Ro 2016/02/0009 E 7. April 2017 RS 7
Der Hinweis auf bisher tadelloses Arbeiten von Mitarbeitern ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwartet werden kann vergleiche E 24. Jänner 2013, 2012/07/0030).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020240.L05