Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0240

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/02/0009 E 7. April 2017 RS 7

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf bisher tadelloses Arbeiten von Mitarbeitern ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwartet werden kann vergleiche E 24. Jänner 2013, 2012/07/0030).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020240.L05