Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0237

Rechtssatz

Die belangte Behörde (bzw. das VwG) ist an den Strafantrag des Arbeitsinspektorats nicht gebunden, sondern hat die Strafe nach den Kriterien des Paragraph 19, VStG zu bemessen vergleiche VwGH 11.10.2002, 2002/02/0186).