Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0102

Rechtssatz

Die Erlassung eines Gebotes oder Verbotes, welches durch entsprechende Verkehrsschilder kenntlich gemacht ist, zieht die Verpflichtung des Verkehrsteilnehmers nach sich, es ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob er die behördliche Anordnung zur Sicherheit des Verkehrs für erforderlich hält oder nicht vergleiche VwGH 9.9.2016, Ra 2016/02/0118).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020102.L02