Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0078

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Das erfordert in aller Regel die Angabe von Tatort, Tatzeit sowie des wesentlichen Inhaltes des Tatgeschehens

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020078.L01