Verwaltungsgerichtshof
11.09.2017
Ra 2017/02/0046
Bei der Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 zu unterziehen, kommt es auf den Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ZUM ZEITPUNKT DER AUFFORDERUNG ZUR ALKOHOLKONTROLLE an.