Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2017/02/0046

Rechtssatz

Bei der Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 zu unterziehen, kommt es auf den Verdacht des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ZUM ZEITPUNKT DER AUFFORDERUNG ZUR ALKOHOLKONTROLLE an.