Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0418

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Gewährung des Status des Asylberechtigten ist als solche zu beachten. Aus welchen näheren Gründen der Status des Asylberechtigten gewährt wurde, ist jedoch Gegenstand der Begründung, die für sich keine Bindungswirkung entfaltet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010418.L03