Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0401

Rechtssatz

In einer Richtlinienbeschwerde muss zur Einleitung des Verfahrens die Verletzung einer Richtlinie behauptet werden. Die Beschwerde kann von Menschen erhoben werden, die behaupten, beim Einschreiten eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, von dem sie betroffen waren, sei eine gemäß Paragraph 31, SPG erlassene Richtlinie verletzt worden (Paragraph 89, Absatz 2, SPG). Diese Betroffenheit ist nach dem Kreis der Menschen zu bestimmen, deren Interessen von der jeweils in Frage stehenden Richtlinie geschützt werden vergleiche VwGH 24.11.1999, 96/01/0582).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010401.L01