Verwaltungsgerichtshof
24.08.2017
Ra 2017/01/0058
GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1
Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht einzugehen, auch wenn es als Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision bezeichnet ist.