Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/22/0102

Rechtssatz

Entgegen der im asylrechtlichen Verfahren ergangenen Anordnung zur Außerlandesbringung verblieben die Fremden im Bundesgebiet und stellten Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln. Dieser Umstand wäre bei der Abwägung zu berücksichtigen und auf Seite des öffentlichen Interesses in Anschlag zu bringen vergleiche E 17. Oktober 2016, Ro 2016/22/0005).