Verwaltungsgerichtshof
17.10.2016
Ro 2016/22/0005
Der Vorlage eines Sprachzertifikates ist dann keine entscheidungswesentliche Bedeutung beizumessen, wenn das VwG - etwa im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - feststellt, dass eine Verständigung nicht möglich ist (Hinweis E 30. Juni 2016, Ra 2016/21/0165; B 20. Juli 2016 Ra 2016/22/0039).
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016220005.J03