Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2016

Geschäftszahl

Ro 2016/22/0005

Rechtssatz

Der Vorlage eines Sprachzertifikates ist dann keine entscheidungswesentliche Bedeutung beizumessen, wenn das VwG - etwa im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - feststellt, dass eine Verständigung nicht möglich ist (Hinweis E 30. Juni 2016, Ra 2016/21/0165; B 20. Juli 2016 Ra 2016/22/0039).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016220005.J03