Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/21/0199

Rechtssatz

Auch bei fehlender Obsorge muss sich das VwG eingehend mit der Frage auseinandersetzen, welche konkreten Auswirkungen eine Aufenthaltsbeendigung des Fremden auf die Beziehung zu seinem Kind und auf dessen Wohl hat (Hinweis VfGH 12. Oktober 2016, E 1349 aus 2016,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210199.L03