Verwaltungsgerichtshof
26.01.2017
Ra 2016/21/0186
Entscheidet das VwG über die Rechtmäßigkeit einer Anhaltung während eines Zeitraums, der nicht mit der Schubhaftbeschwerde bekämpft worden ist, überschreitet es die Sache des Beschwerdeverfahrens.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210186.L01