Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/21/0186

Rechtssatz

Entscheidet das VwG über die Rechtmäßigkeit einer Anhaltung während eines Zeitraums, der nicht mit der Schubhaftbeschwerde bekämpft worden ist, überschreitet es die Sache des Beschwerdeverfahrens.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210186.L01