Verwaltungsgerichtshof
30.06.2016
Ra 2016/21/0103
Iim Falle der Stattgebung eines Antrages nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist ein Ausspruch, eine Rückkehrentscheidung sei auf Dauer unzulässig, im Gesetz nicht vorgesehen.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210103.L01