Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/20/0389

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/20/0063 E 8. September 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung des Vorliegens einer realen Gefahr im Sinn des Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 stellt eine rechtliche Beurteilung dar, die auf Basis der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat.