Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/19/0350

Rechtssatz

Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist im Übrigen, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht vergleiche zu diesem Erfordernis näher etwa das E vom 23. Februar 2016, Ra 2015/20/0113).