Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/19/0300

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht einzugehen, auch wenn es als Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision bezeichnet ist.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190300.L03