Verwaltungsgerichtshof
14.12.2016
Ra 2016/19/0300
GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1
Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nicht einzugehen, auch wenn es als Vorbringen zur Zulässigkeit der Revision bezeichnet ist.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190300.L03