Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/19/0296

Rechtssatz

Mit dem bloßen Verweis auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu einer näher bezeichneten Frage wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre (Hinweis B vom 23. September 2014, Ro 2014/01/0033).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190296.L02