Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/19/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/19/0189 B 10. November 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Der - zur Rechtskontrolle berufene - VwGH ist nicht berechtigt, eine Beweiswürdigung des VwG mit der Begründung zu verwerfen, dass auch ein anderer Sachverhalt schlüssig begründbar wäre (Hinweis E vom 2. September 2015, Ra 2015/19/0091).