Verwaltungsgerichtshof
25.02.2016
Ra 2016/19/0007
GRS wie 2013/03/0145 B 19. Dezember 2013 RS 3
Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190007.L05