Verwaltungsgerichtshof
02.12.2016
Ra 2016/18/0206
Eine rechtsrichtige Anwendung des Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz BFA-VG 2014 setzt nach seinem insoweit unmissverständlichen Wortlaut das Vorliegen einer "Beschwerde gegen die Entscheidung im Zulassungsverfahren" voraus (Hinweis E vom 5. Oktober 2016, Ra 2016/19/0208).