Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/17/0304

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Beschlagnahme nach Paragraph 53, Absatz 2, GSpG bereits bei Vorliegen eines Verdachts eines fortgesetzten Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz gerechtfertigt ist, wobei dieser Verdacht hinreichend substantiiert sein muss vergleiche z.B. VwGH 3.7.2009, 2005/17/0178).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170304.L04