Verwaltungsgerichtshof
20.03.2017
Ra 2016/17/0265
GRS wie Ro 2014/04/0022 B 26. Februar 2014 RS 1
Beschränken sich die Ausführungen zur Zulässigkeit der Revision auf die bloße Wiedergabe der verba legalia des Artikel 133, Absatz 4, B-VG, ohne eine für die vorliegende Revisionssache relevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu konkretisieren, ist dies unzureichend.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/17/0266
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170265.L02