Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/17/0037

Rechtssatz

Das Zulässigkeitsvorbringen hinsichtlich der Revision erschöpft sich in Bezug auf das Unionsrecht in einem Verweis ("wie untenstehend noch näher ausgeführt") auf die Revisionsgründe. Mit einem solchen Vorbringen wird eine Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG noch nicht aufgezeigt vergleiche VwGH vom 12. August 2016, Ra 2015/08/0164, und vom 6. September 2016, Ra 2016/11/0115).