Verwaltungsgerichtshof
22.11.2017
Ro 2016/17/0003
Für Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden ist gemäß Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, BFGG das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Nach den Materialien Regierungsvorlage 360 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 24) soll damit sichergestellt werden, dass das BFG über Maßnahmenbeschwerden gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann entscheidet, wenn die Angelegenheit keine Abgabe, sondern ordnungspolitische Maßnahmen betrifft.
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016170003.J06