Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/17/0003

Rechtssatz

Wurden nach der Bescheinigung über die vorläufige Beschlagnahme zunächst die Geräte beschlagnahmt - d.h. mitsamt dem darin befindlichen Geld - und wurde erst in der Folge nach dem Ausspruch der vorläufigen Beschlagnahme der Kasseninhalt entnommen, deckt der in der Folge über die vorläufige Beschlagnahme ergangene Beschlagnahmebescheid auch die vorläufige Beschlagnahme des Geldes. Aus diesem Grund ist ab Erlassung des Beschlagnahmebescheides die selbstständige Bekämpfung der vorläufigen Beschlagnahme durch Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde unzulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016170003.J05