Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/16/0033 B 16. Dezember 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Revision hängt nur dann von der Lösung einer Rechtsfrage ab, wenn sich die Rechtsfrage innerhalb des Revisionspunktes, des vom Revisionswerber selbst definierten Prozessthemas, stellt (Hinweis B vom 28. Februar 2014, Ro 2014/16/0014).