Verwaltungsgerichtshof
09.08.2016
Ra 2016/16/0057
GRS wie Ra 2014/15/0023 B 10. November 2014 RS 1
(hier Zurückweisung - Eingangsabgaben)
Zurückweisung - Feststellung von Einkünften - Auch ein Beschluss über einen Antrag gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung. Bei unveränderter Sach- und Rechtslage darf (abgesehen von der Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes nach Paragraph 30, Absatz 3, VwGG aufzuheben oder abzuändern) daher nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden.