Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.08.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/15/0023 B 10. November 2014 RS 1

(hier Zurückweisung - Eingangsabgaben)

Stammrechtssatz

Zurückweisung - Feststellung von Einkünften - Auch ein Beschluss über einen Antrag gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung. Bei unveränderter Sach- und Rechtslage darf (abgesehen von der Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes nach Paragraph 30, Absatz 3, VwGG aufzuheben oder abzuändern) daher nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden.