Verwaltungsgerichtshof
19.10.2017
Ro 2016/16/0018
Der Tatbestand des Paragraph 2, Absatz eins, Litera e, FLAG, des Beginns einer Berufsausbildung, stellt nicht darauf ab, dass vor dem Zivildienst eine andere Berufsausbildung begonnen und nicht abgebrochen, sondern bereits abgeschlossen worden wäre.