Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/15/0023

Rechtssatz

Wird ein Beweisthema nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet vergleiche VwGH vom 7. Juli 2011, 2008/15/0010, VwSlg 8655 F/2011).