Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/13/0041

Rechtssatz

Einer Aufforderung nach Paragraph 162, Absatz eins, BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/13/0040 E 20. Dezember 2017