Verwaltungsgerichtshof
20.12.2017
Ra 2016/13/0041
Einer Aufforderung nach Paragraph 162, Absatz eins, BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/13/0040 E 20. Dezember 2017