Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0100

Rechtssatz

Einer vorangehenden bescheidmäßigen Entscheidung über einen Bezugsanspruch bedarf es dann, wenn sich die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit stellt, über welche im Streitfall mit Bescheid der zuständigen Dienstbehörde zu entscheiden ist vergleiche VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0005; VwGH 17.4.2013, 2012/12/0160; VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0006).