Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/12/0062 E 12. Mai 2010 RS 2

Stammrechtssatz

Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem Paragraph 50 a, BDG 1979 nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für Zeiträume, in denen ein Beamter bereits normal Dienst geleistet hat, erwiese sich daher als unzulässig.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/12/0075 E 30. Mai 2017