Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0067

Rechtssatz

Bei einem strittigen Entfall von Bezügen gemäß Paragraph 12 c, Absatz eins, Ziffer 2, GehG 1956 handelt es sich um "civil rights" im Verständnis des Artikel 6, MRK.