Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/17/0003 B 29. Mai 2015 RS 1

Stammrechtssatz

In der abstrakten Frage nach der "Bedeutung" einer gesetzlichen Bestimmung bzw nach dem "Verhältnis" zweier gesetzlicher Bestimmungen zueinander kann noch keine auf die Revisionsfälle bezogene, ausreichend konkretisierte Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG erblickt werden, von deren Beantwortung das Schicksal der vorliegenden Revisionen abhängen würde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120062.L01