Verwaltungsgerichtshof
09.09.2016
Ra 2016/12/0054
GRS wie 99/12/0083 E 23. Juni 1999 RS 3
Eine Nichtbeachtung des Paragraph 19, Absatz 6, letzter Satz LDG 1984 (verkürzte Entscheidungsfrist im Fall des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung) belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit einer zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit.