Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0083 E 23. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Nichtbeachtung des Paragraph 19, Absatz 6, letzter Satz LDG 1984 (verkürzte Entscheidungsfrist im Fall des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung) belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit einer zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit.