Verwaltungsgerichtshof
09.09.2016
Ra 2016/12/0054
Ein Überangebot an Lehrern, für deren Einsatz in diesem Fach an der Schule kein Bedarf besteht, begründet wegen der sich daraus unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrverpflichtung für die Erstellung einer ausgewogenen, dem Bedarf entsprechenden Lehrfächerverteilung ergebenden Schwierigkeiten ein dienstliches Interesse an der Wegversetzung (am Abzug) eines solchen Lehrers vergleiche E 26. November 2009, 2006/12/0077).