Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/12/0016 B 25. Mai 2016 RS 3

Stammrechtssatz

Mangels einer formellen Klaglosstellung liegt die Voraussetzung für einen Kostenzuspruch an die Revisionswerberin gemäß Paragraph 55, VwGG nicht vor.