Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0039

Rechtssatz

Erfolgt die Bemessung des Versorgungsgenusses einer früheren Ehegattin im Verständnis des Paragraph 19, PG 1965 durch den Landesschulrat (zu Recht auch formell) im Wege eines unteilbaren Abspruches vergleiche E 4. September 2014, Ro 2014/12/0012), so steht eine Einschränkung der Anfechtungserklärung in der Beschwerde einer "reformatio in peius" nicht entgegen.